Sicherheitsleuchten
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Nur eine qualitativ einwandfreie Sicherheitsbeleuchtung kann für die nötige Sicherheit sorgen. Dabei spielen normgerechte Produkte und fachmännischer Einbau eine entscheidende Rolle, denn schließlich geht es hier um den Schutz von Menschenleben.
Um diesen hohen Ansprüchen gerecht zu werden, sind bestimmte Standards vorgeschrieben: Die DIN EN 60598-1, DIN EN 60598-2-22 sowie die DIN EN 62034 regeln detailliert die Anforderungen an Sicherheitsleuchten und ihre Betriebssicherheit.
Es ist unumgänglich, dass Produkte innerhalb der EU mit dem CE-Zeichen versehen sind. Obwohl es sich nicht um ein Prüfzeichen handelt, dokumentieren Hersteller und Importeure damit die Einhaltung grundlegender Anforderungen aus relevanten EU-Richtlinien wie beispielsweise der Niederspannungs- oder EMV-Richtlinie. Optional kann auch das ENEC-Prüfzeichen verwendet werden.
Bei Sicherheitsleuchten wird mittels eines rechteckigen Balkens (in drei bis vier Abschnitte unterteilt) codiert angegeben: Typ (Einzelbatterie oder zentrale Versorgung), Betriebsart (z.B. 0 für eine in Bereitschaftsschaltung befindliche Sicherheitsleuchte), eingebaute Einrichtungen (wie etwa eine Prüfeinrichtung) sowie Bemessungsbetriebsdauer in Minuten – bei einer Einzelbatterieleuchte zum Beispiel 60 für eine Stunde Betriebsdauer.
Die Kennzeichnung muss herstellerunabhängig deutlich sichtbar an den Leuchten erfolgen; bei Einbauleuchten darf sie auch innerhalb dieser platziert sein. Des Weiteren müssen Angaben zur Anschlussspannung und IP-Klasse gemacht werden. Auf dem optional vorhandenen Typenschild können Informationen über Stoßfestigkeit sowie Lichtstrom im Notbetrieb abgelesen werden.